liebe Kollegen/innen
Unsere Kantonsapothekerin, Frau Müller, hat mich gebeten, Euch folgendes mitzuteilen:
Gestützt auf Art. 16 des Gesundheitsgesetzes sind die Apotheker und Ärzte verpflichtet, aussergewöhnliche Vorkommnisse dem zuständigen Departement zu melden. Darunter fallen u.a. auch Rezeptfälschungen. Da Frau Müller nur Teilzeit arbeitet, sind wir in der Kommunikation untereinander (z.B. über Email) schneller. Damit die Info an alle beteiligten Stellen geht, sollten wir die Kantonsapothekerin bei Rundschreiben in die Adressliste aufnehmen.
Danke für die Kenntnisnahme & liebe Grüsse
Patrick
Meldung aussergewöhnlicher Ereignisse
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