Re: Brief an Herrn Stocker
Verfasst: Do 20. Jun 2019, 15:41
Lieber Patrik
In Neuhausen ist die Regelung so, dass ausschliesslich die Apotheken die Heime beliefern.
Ist schriftlich festgehalten zwischen Heimleitung und Gemeinde NH.
Martin
In Neuhausen ist die Regelung so, dass ausschliesslich die Apotheken die Heime beliefern.
Ist schriftlich festgehalten zwischen Heimleitung und Gemeinde NH.
Martin
Patrik_Bolliger hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Stocker
Ich nehme höflich Bezug auf die Sache "Medikamentenlieferungen in städtischen Alters- und Pflegeheime" und möchte mich dazu wie folgt äussern:
Es sind neue Befindlichkeiten aufgetreten, wer die Medikamentenlieferung in die Heime tätigen soll und darf.Wir vom lokalen Apothekerverband sind der Ansicht, dass man das Spektrum möglicher Interessenten durchaus erweitern kann. Was wir dezidiert nicht wollen und auch nicht bereit sind zu unterstützen ist die Belieferung durch einen Billig- oder Kulanzkanal - und immer wenn der versagt, darf oder muss die lokale Apotheke einspringen. Gleiche Rechte und Pflichten für alle Anbieter und Interessenten scheint uns der richtige und plausible Modus für solche Belieferungsvergaben.
Der Vollständigkeit halber sende ich Ihnen einen Mustervertrag, wie er schon in anderen Kantonen in dieser oder leicht modifizierter Fassung in Gebrauch ist. (AG, BS, ZH)
Gerne erwarten wir Ihr Feedback und grüssen Sie freundlichst
P. Bolliger
Apothekerverein Schaffhausen (AVS)
CH-8200 Schaffhausen
Was meint Ihr dazu? Können wir den Brief so absenden, zusammen mit dem Mustervertrag? Vorschlag: Zustellung auf dem Postweg!