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Re: Belieferung städt. Heime

Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 09:44
von Patrik_Bolliger
Ich stelle mir folgende Frage: Wie kommen wir dahinter, was ein Arzt alles in Rechnung stellt, wenn er eine Belieferung macht? Ein Arzt hat sehr viel höhere Aufwände nur mit der Logistik der Medikamente (Transport ins Heim, Rücknahme von nicht-mehr gebrauchten Medikamenten, Entsorgung, Akut-Einsätze etc.), wie wenn er das in seiner Praxis seinen Patienten ohne zusätzlichen Aufwand in die Hand drücken kann. Es ist völlig atypisch, wenn er da nichts Verstecktes verrechnet. Bloss: wie bringen wir sein Verrechnungsverhalten in Erfahrung? Hat jemand eine Idee?

Eine andere Frage ist dann, ob das irgendjemand interessiert, denn bezahlen tut's ja weder das Heim noch die Stadt noch der Patient, sondern die KK. Immerhin wäre dann aber einmal die Mär widerlegt, dass es beim Apotheker immer teurer ist. Und im Kontext mit anderen wichtigen Argumenten - Erreichbarkeit, Kompetenz, Service-qualität. Lieferbereitschaft können wir unter Umständen unser Ziel erreichen.

Re: Belieferung städt. Heime

Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 14:10
von Didier_Ray
Verzwickte Situation. Kenne dies alles von Stein am Rhein.
Definitiv beste Lösung hat hier Neuhausen erreicht. Die Wahlfreiheit ist das eine, eine qualitätsgesteuerte, die Interessen der Gemeinde/Stadt definierte Lösung analog Rechtsbuch Neuhausen das andere.
Meine Empfehlung wäre in Kooperation mit einigen Heimleitern, welche mit der aktuellen Praxis zufrieden sind und nicht in ein weiteres Abhängigkeitsverhältnis mit der Ärzteschaft einsteigen möchten, gemeinsam politisch eine solche Lösung anzustreben.

Ärzte sollten nur unmittelbar nach einer Konsultation eine Abgabe der benötigten Medikamente in den Räumlichkeiten Ihrer Praxis bewerkstelligen. Versand und Hauslieferungen sind weder nötig noch von übergeordnetem Interesse.
Vielleicht könnte auch die Heimleitung von Stein am Rhein hierbei involviert werden. Sie wird seit Jahren genötigt, Ihre Medikamente über die Ärzteschaft, resp. der Apotheke zur Rose zu beziehen. Hier könnte Claire eventuell vermitteln.

LG Didier

Re: Belieferung städt. Heime

Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 15:29
von Patrik_Bolliger
Frage an Patrick / Martin: Was sagt das Rechtsbuch NH -> ergo das Gemeindegesetz NH zur Medikamentenbelieferung der gemeindeeigenen APH? Und ja: Wenn man eine prägnante Stellungnahme der Heimleitung von Stein am Rhein bekommen könnte - das wäre sicher auch dienlich.

Ich selber habe bei den städtischen Heimen nur einen sehr guten Draht zur Pflege und einen eher schwachen Kontakt zur Heimleitung. So wie ich das einschätze ist die Heimleitung aber etwas gleichgültig und indifferent. Mit der städtischen Heimleitung hatte ich noch nie Kontakt (Frau Monika Studer) - Simon Stocker als verantwortlicher Stadtrat kenne ich persönlich aber von anderer Gelegenheit.

Re: Belieferung städt. Heime

Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 15:51
von Marco_Grob
Ich kann nichts zu NH sagen, aber in Zürich mit SD geht das mit den Verträgen.

Aus dem Präambel:
"Das Recht der Heimbewohnenden zur freien Wahl der Apotheke wird nicht eingeschränkt.
Sofern der Bezug einer Bewohnerin oder eines Bewohners an das Heim delegiert wurde,
übernimmt in der Regel eingangs genannte Apotheke die Belieferung."

Wenn die Bewohner wollen, können Sie die Medikamente selber besorgen (meiner Erfahrung nach sehr selten).
So eine Lösung wäre doch auch bei uns in SH möglich? Man kann ja auch die Schulung des Pflegepersonals usw. anbieten (analog ZH).
Das Problem mit den Ärzten lässt sich aber auch dadurch nicht lösen. Diese können immer noch die Lieferung der Medikamente, als Bedingung für ihr Engagement als Heimarzt fordern. Man kann ja keinen Arzt zwingen Heimarzt zu werden. Der Vorteil eines solchen Vertrages ist jedoch sicher, dass der Arzt den gleichen Vertrag erfüllen muss, inkl. Schulungen und Kontrolle der Heime.

Re: Belieferung städt. Heime

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 11:16
von Patrik_Bolliger
Vielen Dank Marco für diese Einschätzungen. Das dachte ich mir auch - die Wahlfreiheit wird bei den Heimbewohnern nicht eingeschränkt. Und natürlich sind die Aerzte in einer sehr komfortablen Verhandlungs-Position dank Ihrer Monopolstellung. Aber mit einem Vertrag mit einem Pflichtenkatalog könnte es den Aerzten verleiden, da nicht mehr rentabel!?

Frage: Hast Du einen solchen Heimbelieferungsvertrag vom Kt. Zürich? Andernfalls bekommt man den sicher bei der Geschäftsstelle des AVKZ.

Re: Belieferung städt. Heime

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 14:15
von Peter_Toscano
Wir sollten vielleicht die Hilfe eines Anwaltes beanspruchen.
In der FDP Sitzung in Schaffhausen vor der SD Abstimmung hat sich Christian Heydecker kompetent und energisch für die Sicht der Apotheker eingesetzt. Eine Betrachtung von Aussen würde der Sache sicher nicht schaden.
Wie wir sehen haben Zürich und Neuhausen, (Neuhauser Rechtsbuch NRB 813.512) die Belieferung der Heime gesetzlich geregelt. Das haben wir in Schaffhausen versäumt. Deshalb benötigen wir die Hilfe eines Juristen und die Zeit drängt.

Re: Belieferung städt. Heime

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 05:30
von Patrik_Bolliger
Ich habe jetzt einmal beim AVKZ einen Heimbelieferungs-Vertrag bestellt - aber noch nicht bekommen. Einen Heimbelieferungs-Vertrag möchte ich auch noch beim Dachverband anfordern. Zu Neuhausen: Ob das Ganze eine rechtliche Grundlage hat im Gemeindegesetz - wir wissen es noch nicht; ich warte da noch auf eine Feedback von Patrick/Martin. Und auch da nochmals die Bitte an die Neuhauser Apotheker: Macht uns doch auch Euren Vertrag hier zugänglich.

Ich habe eigentlich überhaupt kein Problem damit, wenn wir noch einen RA beiziehen; das kann dann Jürg Tanner oder Christian Heydecker sein - beide sind politisch sehr engagiert und können uns u.U. auch in Vorgehens-taktischer Hinsicht noch Ratschläge geben, was opportun ist und was eher nicht.

Vom Vorgehen würde ich Folgendes vorschlagen: Ich hoffe, in den nächsten Tagen einen oder 2 Heimbelieferungsverträge zu bekommen (AVKZ, pharmaSuisse). Do: Neuhausen. Anschliessend Formulierung eines Schreibens an S. Stocker - er möchte per Mail kontaktiert werden. Mit den Verträgen und dem Schreiben gehen wir zum RA, bevor wir es absenden. Gerne würde ich auch noch die Meinung von Marcel Mesnil hören - ohne Gegenbescheid Eurerseits werde ich ihn auch noch hier einbinden.

Eure Meinungen?

Re: Belieferung städt. Heime

Verfasst: Do 23. Mai 2019, 09:58
von Patrik_Bolliger
Bis jetzt noch nichts bekommen, weder von pharmaSuisse noch vom AVKZ. Ich warte da noch bis morgen Abend.(Ende Woche)

Re: Belieferung städt. Heime

Verfasst: Fr 24. Mai 2019, 10:32
von Patrik_Bolliger
Ich habe Euch jetzt einmal 2 Musterverträge auf dem Mailweg zukommen lassen. Bitte postet mir baldmöglichst Eure Meinungen! Besten Dank!


PS:
Vom AVKZ habe ich noch nichts bekommen - auch keine Antwort! Möglicherweise verwenden sie aber die gleichen Verträge, welche wir vom Kt. AG und BS bekommen haben. (?!?)

Re: Belieferung städt. Heime

Verfasst: Fr 24. Mai 2019, 11:38
von Peter_Toscano
Lieber Patrik,
als erste Anregung aus den Verträgen BS und AG sollte der Kontakt mit der Kantonsapothekerin aufgenommen werden. Sie ist ja auch für den Kanton SH zuständig und sollte involviert werden.
Ich könnte den ersten Kontakt mit Herrn Ch. Heydecker, falls du einverstanden bist, herstellen.

Gruss Peter