SD
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SD
Nachfolgend seht ihr den Brief, den ich heute ans Gesundheitsamt schicke, dies gemäss Beschluss an der GV. Ich hoffe, damit beruhigen sich die Gemüter wieder ein wenig....!
Apothekerverein des Kantons Schaffhausen (AVS)
8200 Schaffhausen
Gesundheitsamt des Kantons Schaffhausen
zHv Frau Sax
Mühlentalstrasse
CH8200 Schaffhausen
Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug in Arztpraxen
16. Mai 2018/pbo
Sehr geehrte Frau Sax
Sehr geehrte Frau Müller, liebe Nadja
Sehr geehrter Herr Dr. Häggi, lieber Jürg
Anlässlich unserer Jahresversammlung des Apothekervereins sind wir übereingekommen, dass wir grundsätzlich mit dem Modell "Kanton Thurgau" einverstanden wären: Eine gut sichtbare schriftliche Information in Arztpraxen, dass der Patient die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug hat.
Was "gut sichtbar" ist und mit welchem genauen Wortlaut die Patienten über ihre Wahlmöglichkeit aufgeklärt werden überlassen wir der Aufsichtsbehörde.
Wir hoffen mit diesem Vorschlag wieder Ruhe in eine bereits etwas erhitzte Sache bringen zu können.
Freundliche Grüsse
P. Bolliger
Apothekerverein Schaffhausen
PS:
Dürfte ich Sie noch um die Liste aller provisorisch-ausgestellten Bewilligungen bitten? Besten Dank im Voraus!
Apothekerverein des Kantons Schaffhausen (AVS)
8200 Schaffhausen
Gesundheitsamt des Kantons Schaffhausen
zHv Frau Sax
Mühlentalstrasse
CH8200 Schaffhausen
Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug in Arztpraxen
16. Mai 2018/pbo
Sehr geehrte Frau Sax
Sehr geehrte Frau Müller, liebe Nadja
Sehr geehrter Herr Dr. Häggi, lieber Jürg
Anlässlich unserer Jahresversammlung des Apothekervereins sind wir übereingekommen, dass wir grundsätzlich mit dem Modell "Kanton Thurgau" einverstanden wären: Eine gut sichtbare schriftliche Information in Arztpraxen, dass der Patient die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug hat.
Was "gut sichtbar" ist und mit welchem genauen Wortlaut die Patienten über ihre Wahlmöglichkeit aufgeklärt werden überlassen wir der Aufsichtsbehörde.
Wir hoffen mit diesem Vorschlag wieder Ruhe in eine bereits etwas erhitzte Sache bringen zu können.
Freundliche Grüsse
P. Bolliger
Apothekerverein Schaffhausen
PS:
Dürfte ich Sie noch um die Liste aller provisorisch-ausgestellten Bewilligungen bitten? Besten Dank im Voraus!
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Re: SD - Antwort von Frau Sax, GA Schaffhausen
hallo alle!
Soeben habe ich die Antwort von Frau Anna Sax (GA Schaffhausen) in der Post! Was meint ihr dazu? Ich denke mir: ganz esooo eifach gaat's denn aber doch nöd!!!
Soeben habe ich die Antwort von Frau Anna Sax (GA Schaffhausen) in der Post! Was meint ihr dazu? Ich denke mir: ganz esooo eifach gaat's denn aber doch nöd!!!
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Re: SD -> Liste SD-Aerzte!
Und hier in der Beilage noch die Liste aller provisorisch ausgestellter SD-Bewilligungen -> Zu Eurer Info!
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Re: SD
NB: Ich habe gestern 04.06.2018 keinen Anruf von Frau Sax bekommen. Ich warte jetzt noch ein paar Tage.... die ganze Sache hat ja keinen unmittelbar hohen Zeitdruck!
Danach entweder mündlichen (telefonischen) oder schriftlichen Kontakt. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
Danach entweder mündlichen (telefonischen) oder schriftlichen Kontakt. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
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Re: SD
Und hier noch die Vorderseite des Dokumentes - äxgüsi für das Versehen!
- Dateianhänge
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- Liste Aerzte SD Seite 1.jpg (118.07 KiB) 12195 mal betrachtet
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Re: SD - Entwurf einer Antwort an Frau Sax
Sehr geehrte Frau Sax
Ich nehme höflich Bezug auf Ihre Antwort vom 30. Mai 2018. Selbstverständlich ist der Apothekerverein Schaffhausen bereit, einvernehmliche und pragmatische Lösungen zu suchen und umzusetzen - egal welcher Art die Problemstellungen sind.
Im Falle der Wahlfreiheit der Patienten beim Medikamentenbezug in Arztpraxen genügt uns aber eine mündliche/schriftliche vereinsinterne Orientierung der Aerzteschaft nicht. So ändern wir das Drangsalierungsverhalten einiger - weniger - Praxen mit Bestimmtheit nicht. Das ist im Kanton Thurgau auch anders gelöst: Eine schriftliche und gut sichtbare Information der Patienten in der Praxis ist dort Pflicht. So stellen wir uns die pragmatische und einfach umzusetzende Lösung vor.
Ich bitte um Kenntnisnahme und grüsse Sie freundlichst
P. Bolliger
Apothekerverein Schaffhausen
CH-8200 Schaffhausen
Ich nehme höflich Bezug auf Ihre Antwort vom 30. Mai 2018. Selbstverständlich ist der Apothekerverein Schaffhausen bereit, einvernehmliche und pragmatische Lösungen zu suchen und umzusetzen - egal welcher Art die Problemstellungen sind.
Im Falle der Wahlfreiheit der Patienten beim Medikamentenbezug in Arztpraxen genügt uns aber eine mündliche/schriftliche vereinsinterne Orientierung der Aerzteschaft nicht. So ändern wir das Drangsalierungsverhalten einiger - weniger - Praxen mit Bestimmtheit nicht. Das ist im Kanton Thurgau auch anders gelöst: Eine schriftliche und gut sichtbare Information der Patienten in der Praxis ist dort Pflicht. So stellen wir uns die pragmatische und einfach umzusetzende Lösung vor.
Ich bitte um Kenntnisnahme und grüsse Sie freundlichst
P. Bolliger
Apothekerverein Schaffhausen
CH-8200 Schaffhausen
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Re: SD
Hallo Patrik
Dein Entwurf zur Brief an Frau Sax findet ich gut. Nur mündliche oder schriftliche Mitteilung an allen Mitgliedern genügt natürlich nicht. Die Orientierung muss für alle Patienten klar sichtbar sein (ev. Plakat).
Dein Entwurf zur Brief an Frau Sax findet ich gut. Nur mündliche oder schriftliche Mitteilung an allen Mitgliedern genügt natürlich nicht. Die Orientierung muss für alle Patienten klar sichtbar sein (ev. Plakat).
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Re: SD
Super - vielen Dank für Dein FB; das sehe ich genauso.
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Re: SD
Dein Brief an Frau Sax und Frau Müller ist sehr gut.
Es steht im Gesetz, dass der Arzt in geeigneter Weise seinen Patienten bekannt machen muss, dass diese die Wahlfreiheit für den Bezug von Medikamenten haben.
Dasselbe steht im Gesetz für Zahnärzte betreffend Bekanntgabe des Taxpunktwertes.
Wer diese Angaben im Wartzimmer aufhängt, der hat seine Pflicht erfüllt.
Wer dieser Pflicht der Bekanntgabe nicht nachkommt, der macht sich strafbar.
PS. Ich habe im Forum die Antwort von Patrik Gschwend gesehen, aber ich kann im Forum nicht antworten, ich finde keinen Button zum Antworten.
Falls du nicht mindestens 3 Antworten im Forum bekommst, geht es andern wahrscheinlich gleich wie mir.
Herzliche Grüsse
Georg
Es steht im Gesetz, dass der Arzt in geeigneter Weise seinen Patienten bekannt machen muss, dass diese die Wahlfreiheit für den Bezug von Medikamenten haben.
Dasselbe steht im Gesetz für Zahnärzte betreffend Bekanntgabe des Taxpunktwertes.
Wer diese Angaben im Wartzimmer aufhängt, der hat seine Pflicht erfüllt.
Wer dieser Pflicht der Bekanntgabe nicht nachkommt, der macht sich strafbar.
PS. Ich habe im Forum die Antwort von Patrik Gschwend gesehen, aber ich kann im Forum nicht antworten, ich finde keinen Button zum Antworten.
Falls du nicht mindestens 3 Antworten im Forum bekommst, geht es andern wahrscheinlich gleich wie mir.
Herzliche Grüsse
Georg
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Re: SD
Heute habe ich den Brief an Frau Sax, Gesundheitsamt Schaffhausen abgeschickt. Fortsetzung folgt....!