Im adaptierten Vertrag habe ich ein paar Modifikationen vorgenommen.
1. Ich habe konkrete Geschäftszeiten eingetragen, welche den normalen Geschäftszeiten einer Apotheke entsprechen (werktags 08:00 bis 18:00 Uhr, samstags 08:00- 14:00 Uhr). So ist es für die Apotheke verbindlich und auch für einen SD-Arzt sollen dann diese gleichen Belieferungszeiten gelten.
2. Ein Notfallszenario muss ausserhalb der normalen Öffnungszeiten definiert werden. Da würden wir uns von der Bahnhofapotheke auch zur Verfügung stellen für Samstagabend- und Sonntagslieferungen - natürlich nur für Apothekerkollegen und nicht für Aerzte!! Wie wir ein solches Notfallkonzept dann ausarbeiten ist dann aber noch zu definieren.
3. Aus- und Weiterbildung: Ich habe das so formuliert, dass es uns auch die Möglichkeit offen lässt, e-Learnings und e-Kommunikation zu betreiben. (jaja schon wieder!!) Wer nämlich selber schon einmal Ausbildungen im Frontal-Unterrichtsmodus in einem Heim betrieben hat - 5 Stunden bietet der Kanton Basel Stadt gratis pro Jahr an - der ist vielleicht ganz froh um eine solche Option! Und notabene: Die Vorbereitung ist dann in diesen 5 Stunden noch nicht inbegriffen!
4. Dito: Btm-kontrolle!
5. Formalia wurden natürlich auch alle geändert!
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Re: UMFRAGE - Was meint Ihr dazu?
Soweit ist dieser Vertrag in Ordnung.
Martin
Martin
Patrik_Bolliger hat geschrieben:Im adaptierten Vertrag habe ich ein paar Modifikationen vorgenommen.
1. Ich habe konkrete Geschäftszeiten eingetragen, welche den normalen Geschäftszeiten einer Apotheke entsprechen (werktags 08:00 bis 18:00 Uhr, samstags 08:00- 14:00 Uhr). So ist es für die Apotheke verbindlich und auch für einen SD-Arzt sollen dann diese gleichen Belieferungszeiten gelten.
2. Ein Notfallszenario muss ausserhalb der normalen Öffnungszeiten definiert werden. Da würden wir uns von der Bahnhofapotheke auch zur Verfügung stellen für Samstagabend- und Sonntagslieferungen - natürlich nur für Apothekerkollegen und nicht für Aerzte!! Wie wir ein solches Notfallkonzept dann ausarbeiten ist dann aber noch zu definieren.
3. Aus- und Weiterbildung: Ich habe das so formuliert, dass es uns auch die Möglichkeit offen lässt, e-Learnings und e-Kommunikation zu betreiben. (jaja schon wieder!!) Wer nämlich selber schon einmal Ausbildungen im Frontal-Unterrichtsmodus in einem Heim betrieben hat - 5 Stunden bietet der Kanton Basel Stadt gratis pro Jahr an - der ist vielleicht ganz froh um eine solche Option! Und notabene: Die Vorbereitung ist dann in diesen 5 Stunden noch nicht inbegriffen!
4. Dito: Btm-kontrolle!
5. Formalia wurden natürlich auch alle geändert!
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Re: UMFRAGE - Was meint Ihr dazu?
Ich habe schon lange abgestimmt.
Finde den Vertrag so gut.
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Re: UMFRAGE - Was meint Ihr dazu?
Wenn Aerzte an Heime direkt liefern brauchen sie doch eine Grosshandelsbewilligung, da Swissmedic "Vermittlung" im Sinne des HMG bereits bei der Verschiebung einer Packung annimmt.
Zur Erteilung der Grosshandelsbewilligung sind gemäss HMG folgende Voraussetzungen nötig:
- fachliche und betriebliche Voraussetzungen
- geeignetes Qualitätssicherungssystem
- Einhaltung der anerkannten Regeln der guten Vertriebspraxis
Freundliche Grüsse
Peter
Zur Erteilung der Grosshandelsbewilligung sind gemäss HMG folgende Voraussetzungen nötig:
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- geeignetes Qualitätssicherungssystem
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Freundliche Grüsse
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Re: UMFRAGE - Was meint Ihr dazu?
Christian Heydecker hat uns einen Briefentwurf versprochen - ich habe aber noch nichts bekommen. Peter? Ich würde vorschlagen, dass ich den bereits entworfenen Brief Christian zustelle (evtl noch etwas retuschiere) - wenn er einverstanden ist -> Absenden an Simon Stocker.