Belieferung städt. Heime

Patrik_Bolliger
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Re: Belieferung städt. Heime

Beitrag von Patrik_Bolliger » Fr 24. Mai 2019, 15:41

Hallo lieber Peter

Vielen Dank fürs FB. Die Kontaktnahme ist vermutlich das kleinste Problem - und wenn wir juristischen Rat brauchen würde ich vorschlagen, zuerst den Juristen des Dachverbandes zu fragen - das ist schneller und günstiger. Christian ist auch mein Hausjurist - und chronisch überlastet; bei ihm können ganz kurze Anfragen sehr sehr lange dauern.

Die Anregung der Einbindung der KA-Apothekerin in die ganze Sache kann man natürlich auch diskutieren. Wo denkst Du kann sie uns helfen?Auch da ist der Kontakt schnell hergestellt - wenn wir dann ein konkretes Anliegen, resp. einen Plan haben.

Zu den beiden Verträgen: Welchen nehmen wir? Brauchen wir Ergänzungen? Wie wehren wir die Aerzte ab?

Erstaunlich finde ich noch, dass es auf Dachverbands-Ebene niemanden gibt, der für diese Themen zuständig ist!!! :(

Martin_Währy
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Re: Belieferung städt. Heime

Beitrag von Martin_Währy » Sa 25. Mai 2019, 11:40

Lieber Patrik

Wie steht es, mit der Heimleitung des städt. AH in Kontakt zu kommen und das ZH Modell und NH Modell
vorzuschlagen und zu präsentieren. ZH Überlegung: Apotheken blistern und können herstellen. War auch ein Argument in NH. Man berücksichtigte doch die Abgabe aus Institutionen im eigenen Kanton, nicht aus dem Kanton TG!
Ich kenne die gegebenen Strukturen im städtischem AH nicht.
Ich weiss allerdings, dass der neue Heimleiter aus Kloten kam, wo jetzt Roland Müller i

Die Kantonsapothekerin kann wahrscheinlich keinen Einfluss darauf nehmen.
Roland Müller, Ex- Heimleiter NH und -GL VA kennt ihn sicher. Vielleicht "Vitamin B", mache Anfrage.

LG Martin


Patrik_Bolliger hat geschrieben:Hallo lieber Peter

Vielen Dank fürs FB. Die Kontaktnahme ist vermutlich das kleinste Problem - und wenn wir juristischen Rat brauchen würde ich vorschlagen, zuerst den Juristen des Dachverbandes zu fragen - das ist schneller und günstiger. Christian ist auch mein Hausjurist - und chronisch überlastet; bei ihm können ganz kurze Anfragen sehr sehr lange dauern.

Die Anregung der Einbindung der KA-Apothekerin in die ganze Sache kann man natürlich auch diskutieren. Wo denkst Du kann sie uns helfen?Auch da ist der Kontakt schnell hergestellt - wenn wir dann ein konkretes Anliegen, resp. einen Plan haben.

Zu den beiden Verträgen: Welchen nehmen wir? Brauchen wir Ergänzungen? Wie wehren wir die Aerzte ab?

Erstaunlich finde ich noch, dass es auf Dachverbands-Ebene niemanden gibt, der für diese Themen zuständig ist!!! :(

Patrik_Bolliger
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Re: Belieferung städt. Heime

Beitrag von Patrik_Bolliger » So 26. Mai 2019, 07:48

Hallo Martin

Vielen Dank auch Dir fürs FB. Ja genau: das Zürcher Modell und das NH-Modell; dummerweise kenne ich beide noch nicht!! Angefragt habe ich ich PharmaSuisse, den AVKZ und die Neuhauser-Apotheker (Dich und Patrick), ob sie mir ihre Modelle zustellen könnten. Reagiert hat bis heute erst PharmaSuisse mit 2 Modellverträgen (BS, AG). Entscheidend ist meiner Ansicht nach, mit welchem Pflichtenheft wir zu den Entscheidungsträgern gehen. Solange wir kein Pflichtenheft bzw. keinen Plan haben, brauchen wir keinen runden Tisch und auch kein Telefon zu machen.

Daher mein Anliegen: Postet doch mal die Neuhauser Variante - Euren Vertrag mit den Heimen in NH - hier ins Forum! Und bitte auch Beantwortung der Zusatzfrage: Ist da auch etwas geregelt im Gemeindegesetz?

Die Blisterei ist dann nochmals ein ganz anderes Thema; ich würde das vorderhand ausklammern.

Patrik_Bolliger
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Spezialisten.....

Beitrag von Patrik_Bolliger » So 26. Mai 2019, 07:55

Gerne würde ich Spezialisten anfragen......es scheint sie nicht zu geben!! Ergo: Wir sind auf uns selbst gestellt und müssen uns unsere Strategie selber bauen. Hausaufgaben halt. Andere Meinungen??

Patrik_Bolliger
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Vertrag Heimbetreuung AVKZ: CHF 300.00

Beitrag von Patrik_Bolliger » Fr 31. Mai 2019, 16:39

Sehr geehrter Herr Bolliger

Entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Ja, es besteht ein Heimvertrag, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen, müssten aber Fr. 300.00 für das Erstellen und für die Aufwände verlangen.

Falls Sie gerne einen Vertrag wünschen, melden Sie sich bitte bei Frau Maria Hitziger, Präsidentin Heimkommission: apotheke@apodoc.ch

Freundliche Grüsse
Sabine Tschirky

Apothekerverband des Kantons Zürich
Verbandssekretärin
Rotbuchstrasse 83
8037 Zürich

Tel: 044 363 45 32 Hauptnummer
Tel: 044 363 45 53 Direktwahl
Fax: 044 363 44 55

http://www.avkz.ch


Was meint Ihr dazu: Brauchen wir diesen Vertrag auch noch oder können wir uns diese CHF 300.00 sparen?? Hat vielleicht jemand von Euch noch einen Vertrag aus dem Kanton ZH rumliegen?

Marco_Grob
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Re: Belieferung städt. Heime

Beitrag von Marco_Grob » Fr 31. Mai 2019, 17:24

Ich habe mal in meinen Unterlagen gesucht und habe doch tatsächlich was gefunden. ;)
Die 300.- können wir uns sparen. :)
Dateianhänge
Heimvertrag ZH.pdf
(1.47 MiB) 988-mal heruntergeladen

Patrik_Bolliger
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Re: Belieferung städt. Heime

Beitrag von Patrik_Bolliger » Mo 3. Jun 2019, 19:30

Vielen Dank Marco für diesen Vertrag. Direkt brauchen können wir ihn nicht, da er urheberrechtlch geschützt ist - aber als Ideengeber für einen Heimbelieferungsvertrag Modell "Schaffhausen" absolut tauglich.

Was allen Verträgen gemeinsam ist:
1) Logistische Leistungen (Belieferungskonditionen, Entsorgung
2) Beratungsleistungen
3) Teilnahme an Interdiziplinärer Zusammenarbeit
4) Inspektionen

Was meint Ihr? Wie sollen wir vorgehen? Ich würde da gerne einmal einen Vorschlag machen - braucht vielleicht 1-2 Tage - ok?

Patrik_Bolliger
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Re: Belieferung städt. Heime:Mustervertrag Schaffhausen

Beitrag von Patrik_Bolliger » Mi 5. Jun 2019, 09:13

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen

In der Beilage habe ich einmal einen Entwurf gemacht, basierend auf dem Heimbelieferungs-Vertrag von Basel Stadt.
190605-01a Mustervertrag Heime.pdf
(88.56 KiB) 1020-mal heruntergeladen

Patrik_Bolliger
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Belieferung städt. Heime: Prinzipien Schaffhauser Vertrag

Beitrag von Patrik_Bolliger » Mi 5. Jun 2019, 10:20

Im adaptierten Vertrag habe ich ein paar Modifikationen vorgenommen.
  • 1. Ich habe konkrete Geschäftszeiten eingetragen, welche den normalen Geschäftszeiten einer Apotheke entsprechen (werktags 08:00 bis 18:00 Uhr, samstags 08:00- 14:00 Uhr). So ist es für die Apotheke verbindlich und auch für einen SD-Arzt sollen dann diese gleichen Belieferungszeiten gelten.
    2. Ein Notfallszenario muss ausserhalb der normalen Öffnungszeiten definiert werden. Da würden wir uns von der Bahnhofapotheke auch zur Verfügung stellen für Samstagabend- und Sonntagslieferungen - natürlich nur für Apothekerkollegen und nicht für Aerzte!! Wie wir ein solches Notfallkonzept dann ausarbeiten ist dann aber noch zu definieren.
    3. Aus- und Weiterbildung: Ich habe das so formuliert, dass es uns auch die Möglichkeit offen lässt, e-Learnings und e-Kommunikation zu betreiben. (jaja schon wieder!!) Wer nämlich selber schon einmal Ausbildungen im Frontal-Unterrichtsmodus in einem Heim betrieben hat - 5 Stunden bietet der Kanton Basel Stadt gratis pro Jahr an - der ist vielleicht ganz froh um eine solche Option! Und notabene: Die Vorbereitung ist dann in diesen 5 Stunden noch nicht inbegriffen!
    4. Dito: Btm-kontrolle!
    5. Formalia wurden natürlich auch alle geändert!
Was meint Ihr dazu? Bitte um FB!

Patrik_Bolliger
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Brief an Herrn Stocker

Beitrag von Patrik_Bolliger » Do 20. Jun 2019, 15:32

Sehr geehrter Herr Stocker

Ich nehme höflich Bezug auf die Sache "Medikamentenlieferungen in städtischen Alters- und Pflegeheime" und möchte mich dazu wie folgt äussern:

Es sind neue Befindlichkeiten aufgetreten, wer die Medikamentenlieferung in die Heime tätigen soll und darf.Wir vom lokalen Apothekerverband sind der Ansicht, dass man das Spektrum möglicher Interessenten durchaus erweitern kann. Was wir dezidiert nicht wollen und auch nicht bereit sind zu unterstützen ist die Belieferung durch einen Billig- oder Kulanzkanal - und immer wenn der versagt, darf oder muss die lokale Apotheke einspringen. Gleiche Rechte und Pflichten für alle Anbieter und Interessenten scheint uns der richtige und plausible Modus für solche Belieferungsvergaben.

Der Vollständigkeit halber sende ich Ihnen einen Mustervertrag, wie er schon in anderen Kantonen in dieser oder leicht modifizierter Fassung in Gebrauch ist. (AG, BS, ZH)

Gerne erwarten wir Ihr Feedback und grüssen Sie freundlichst

P. Bolliger
Apothekerverein Schaffhausen (AVS)
CH-8200 Schaffhausen




Was meint Ihr dazu? Können wir den Brief so absenden, zusammen mit dem Mustervertrag? Vorschlag: Zustellung auf dem Postweg!

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